OLG Hamm - Urteil vom 19.09.1975
20 U 32/75
Normen:
AKB § 1 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 722

OLG Hamm - Urteil vom 19.09.1975 (20 U 32/75) - DRsp Nr. 1994/11033

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.1975 - Aktenzeichen 20 U 32/75

DRsp Nr. 1994/11033

Es besteht kein Anscheinsbeweis dafür, daß ein vom Versicherer als Einschreiben abgesandtes Ablehnungsschreiben dem Versicherungsnehmer erreicht hat. Eine Umkehr der Beweislast insoweit kommt nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer noch vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist für Benachrichtigungsscheine Kenntnis von der Absendung des Einschreibens erhält, den Erhalt des Einschreibens aber erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in Abrede stellt.

Normenkette:

AKB § 1 ;
Fundstellen
VersR 1976, 722