OLG Hamm - Urteil vom 21.12.1982
9 U 177/82
Normen:
BGB §§ 823, 254 ; StVO § 25 ;
Fundstellen:
VersR 1984, 292

OLG Hamm - Urteil vom 21.12.1982 (9 U 177/82) - DRsp Nr. 1994/10826

OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1982 - Aktenzeichen 9 U 177/82

DRsp Nr. 1994/10826

1. Bei Straßen ohne Bürgersteig ist ein in Fahrbahnmitte befindlicher, einige Zentimeter über die Straßenoberfläche hinausragender Kanaldeckel auch gegenüber dem sich in Längsrichtung bewegenden Fußgängerverkehr in geeigneter Weise zu sichern. 2. Eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt jedoch nicht vor, wenn ein Fußgänger zu Schaden kommt, dem es nach den Umständen ohne weiteres zuzumuten war, den - bei Helligkeit auf 10 m deutliche erkennbaren - Kanaldeckel bei Annäherung im Auge zu behalten und rechtzeitig zu umgehen.

Normenkette:

BGB §§ 823, 254 ; StVO § 25 ;
Fundstellen
VersR 1984, 292