OLG Hamm - Urteil vom 23.04.1982
20 U 130/81
Normen:
AKB § 2 Abs. 2b, 2c ; VVG § 6 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 234

OLG Hamm - Urteil vom 23.04.1982 (20 U 130/81) - DRsp Nr. 1994/10844

OLG Hamm, Urteil vom 23.04.1982 - Aktenzeichen 20 U 130/81

DRsp Nr. 1994/10844

Ein Fahrer, der beauftragt ist, einen beladenen Lkw nach Dienstschluß aufzutanken, mit nach Hause zu nehmen und am anderen Morgen nach einem weit entfernten Ort zu fahren, wird nicht dadurch zum Schwarzfahrer, daß er ohne Wissen seines Dienstherrn nach dem Tanken - wie schon vorher geplant - die kurze Wegstrecke von der Tankstelle zum Betrieb zurückfährt, dort im Kollegenkreis Bier trinkt und gegen Abend mit dem Lkw nach Hause fährt.

Normenkette:

AKB § 2 Abs. 2b, 2c ; VVG § 6 ;

Hinweise:

A.A.: OLG Koblenz v. 24.06.1979, VersR 1977, 30 bei ausgedehnter Zechtour nach Erreichen des Fahrtziels

Fundstellen
VersR 1983, 234