OLG Hamm - Urteil vom 23.06.1993 (20 U 130/92) - DRsp Nr. 1995/3775
OLG Hamm, Urteil vom 23.06.1993 - Aktenzeichen 20 U 130/92
DRsp Nr. 1995/3775
Die für den Beweis des äußeren Bildes durch die Angaben des Versicherungsnehmers erforderliche Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers ist nicht durch unstreitige oder bewiesene Indizien erschüttert, - wenn der Versicherungsnehmer zwar erklärt hat, daß er die dem. Versicherer übermittelten Schlüssel so vom Händler erhalten hat und daß keine Nachschlüssel angefertigt worden sind, und sich einer dieser Schlüssel als Nachschlüssel herausstellt,
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