OLG Hamm - Urteil vom 24.02.1982
20 U 323/81
Normen:
VVG §§ 23, 25 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 969

OLG Hamm - Urteil vom 24.02.1982 (20 U 323/81) - DRsp Nr. 1994/10848

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.1982 - Aktenzeichen 20 U 323/81

DRsp Nr. 1994/10848

Die Weiterbenutzung des versicherten Pkw ohne besondere Sicherungsmaßnahme nach dem Verlust eines Fahrzeugschlüssels stellt jedenfalls dann eine Gefahrerhöhung dar, wenn nach den Umständen damit gerechnet werden muß, daß der Schlüssel gestohlen und der Dieb damit konkret in die Lage versetzt wurde, das Fahrzeug unbefugt zu benutzen.

Normenkette:

VVG §§ 23, 25 ;
Fundstellen
VersR 1982, 969