OLG Hamm - Urteil vom 26.04.1993 (6 U 149/92) - DRsp Nr. 1994/10289
OLG Hamm, Urteil vom 26.04.1993 - Aktenzeichen 6 U 149/92
DRsp Nr. 1994/10289
Bei weitgehendem Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit und dadurch bedingtem Zurücktreten der Ausgleichsfunktion ist bei der Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes eine eigenständige Bewertung erforderlich; zulässig und geboten erscheinen Orientierung und Annäherung an bei ähnlich schweren Verletzungen ohne Verlust der Empfindungsfähigkeit zuerkannte Schmerzensgeldes.