OLG Hamm - Urteil vom 27.03.1981
9 U 234/78
Normen:
EBBO §§ 1 ff;
Fundstellen:
VersR 1982, 557

OLG Hamm - Urteil vom 27.03.1981 (9 U 234/78) - DRsp Nr. 1994/10872

OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1981 - Aktenzeichen 9 U 234/78

DRsp Nr. 1994/10872

Ein Eisenbahnunternehmen hat in Ausübung der Verkehrssicherungspflicht nicht nur laufend die Verkehrsentwicklung an einem unbeschränkten Bahnübergang sorgfältig zu überwachen und zu prüfen, ob die Übersicht auf die Bahnstrecke noch gewährleistet ist, sondern muß auch bei der zuständigen Gemeinde oder deren Aufsichtsbehörde vorstellig werden oder notfalls eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

Normenkette:

EBBO §§ 1 ff;
Fundstellen
VersR 1982, 557