Zu den erhöhten Beweisanforderungen, wenn im Bereich des Schadenumfangs manipuliert wird, siehe auch Lemcke, Probleme des Haftpflichtprozesses bei behaupteter Unfallmanipulation, r+s 1993, 121, 123. Zur Frage, ob der Geschädigte die Kosten des Schadengutachtens zu tragen hat, wenn nur ein geringer Teil der Schäden unfallbedingt ist, siehe OLG Hamm, Urt. v. 08.09.1993 - 32 U 36/93 - r+s 1994, 60
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|