OLG Hamm - Urteil vom 28.09.1982
27 U 253/81
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 11.06.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 206/81

OLG Hamm - Urteil vom 28.09.1982 (27 U 253/81) - DRsp Nr. 2011/7910

OLG Hamm, Urteil vom 28.09.1982 - Aktenzeichen 27 U 253/81

DRsp Nr. 2011/7910

Die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 11. Juni 1981 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des-Rechtsmittels im Übrigen das genannte Urteil so abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Mai 1181 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den gesamten künftigen Schaden zu ersetzen, der ihm - dem Kläger - daraus entstehen kann, dass ihm der Beklagte am 4. April 1990 eine Bleikugel in den rechten Augenraum geschossen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Beklagte zu tragen.

Von den Kosten des zweiten Rechtszuges werden dem Kläger 54 % und dem Beklagten 46 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 10.000 DM und den Beklagten um 9.500 DM.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes und die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für zukünftig auftretende Schäden aus einem Vorfall vom 4.4.1990.