OLG Hamm - Urteil vom 29.01.1993
9 U 126/92
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 103

OLG Hamm - Urteil vom 29.01.1993 (9 U 126/92) - DRsp Nr. 1994/10333

OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 9 U 126/92

DRsp Nr. 1994/10333

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten ist der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren gehalten, einen wirtschaftlichen Weg zu wählen. Da gilt insbesondere dann, wenn ungewöhnlich hohe Mietwagenkosten drohen. Der Geschädigte muß in diesem Fall nicht nur Vergleichsangebote einholen, sondern sich auch nach günstigeren Pauschaltarifen erkundigen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen
r+s 1993, 103