OLG Hamm - Urteil vom 29.08.1994
6 U 63/94
Normen:
RVO §§ 636, 637 ;
Fundstellen:
r+s 1995, 63

OLG Hamm - Urteil vom 29.08.1994 (6 U 63/94) - DRsp Nr. 1995/9797

OLG Hamm, Urteil vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 6 U 63/94

DRsp Nr. 1995/9797

Wird die Mitarbeiterin eines Marktbeschickers vor Beginn der Arbeit auf dem öffentlichen Marktplatz von dem Aushilfsfahrer des Betriebs-Kfz während des Rangierens zum Zwecke des Entladens angefahren und verletzt, sind Ersatzansprüche wegen der erlittenen Personenschäden gegen den Fahrer gem. §§ 636, 637 RVO ausgeschlossen; der Unfall ereignet sich insbesondere nicht bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr.

Normenkette:

RVO §§ 636, 637 ;
Fundstellen
r+s 1995, 63