OLG Hamm - Urteil vom 29.08.1994 (6 U 63/94) - DRsp Nr. 1995/9797
OLG Hamm, Urteil vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 6 U 63/94
DRsp Nr. 1995/9797
Wird die Mitarbeiterin eines Marktbeschickers vor Beginn der Arbeit auf dem öffentlichen Marktplatz von dem Aushilfsfahrer des Betriebs-Kfz während des Rangierens zum Zwecke des Entladens angefahren und verletzt, sind Ersatzansprüche wegen der erlittenen Personenschäden gegen den Fahrer gem. §§ 636, 637RVO ausgeschlossen; der Unfall ereignet sich insbesondere nicht bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr.