OLG Hamm - Urteil vom 29.09.1977 (2 Ss 529/77) - DRsp Nr. 1994/10978
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1977 - Aktenzeichen 2 Ss 529/77
DRsp Nr. 1994/10978
Verliert ein Pkw-Fahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug dadurch, daß der offensichtlich angetrunkene Beifahrer ihn behindert und mit einer Hand ins Lenkrad greift, so kann die Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers am Tode eines Wageninsassen darin liegen, daß er den angetrunkenen Beifahrer auf dem rechten Vordersitz mitnahm, anstatt ihn auf den Rücksitz zu verweisen.