OLG Hamm - Urteil vom 29.09.1995
20 U 113/95
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ib;
Fundstellen:
ZfS 1996, 101

OLG Hamm - Urteil vom 29.09.1995 (20 U 113/95) - DRsp Nr. 1996/29424

OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - Aktenzeichen 20 U 113/95

DRsp Nr. 1996/29424

Ist der wenig benutzte Reserveschlüssel kopiert worden und läßt sich nicht nachweisen, daß der Versicherungsnehmer damit etwas zu tun hatte, so reichen die Duplizierung sowie die Tatsache, daß die Entwendung kurz vor Ablauf der 2ÄJahresfrist für die Neupreisentschädigung stattgefunden hat, zur Begründung der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Versicherungsfalles nicht aus.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Ib;
Fundstellen
ZfS 1996, 101