OLG Karlsruhe vom 02.02.1995
12 U 117/94
Normen:
AKB § 12 ;
Fundstellen:
SP 1995, 278

OLG Karlsruhe - 02.02.1995 (12 U 117/94) - DRsp Nr. 1996/3874

OLG Karlsruhe, vom 02.02.1995 - Aktenzeichen 12 U 117/94

DRsp Nr. 1996/3874

1. Behauptet der Versicherungsnehmer, er habe kurz vor dem Diebstahl einen Nachschlüssel nicht fertigen lassen, stellt der Sachverständige aber frische Kopierspuren objektiv fest, sind erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers begründet. 2. Diese werden auch nicht dadurch ausgeräumt, daß er auf die theoretisch mögliche, aber tatsächlich wenig wahrscheinliche Möglichkeit hinweist, das Schlüsselduplikat hätte schon ca. 1 1/2 Monate vor dem behaupteten Diebstahl anläßlich von Wartungsarbeiten in einer Reparaturwerkstatt hergestellt worden sein können. 3. Zweifel an der Darstellung des Versicherungsnehmers werden auch nicht dadurch gemindert, daß er den Diebstahl alsbald bei der Polizei angezeigt hat, da erfahrungsgemäß auch bei vorgetäuschten Fahrzeugdiebstählen regelmäßig Anzeigen bei der Polizei erfolgen.

Normenkette:

AKB § 12 ;