OLG Karlsruhe vom 15.04.1993
12 U 2/93
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
VersR 1994, 1222

OLG Karlsruhe - 15.04.1993 (12 U 2/93) - DRsp Nr. 1995/4088

OLG Karlsruhe, vom 15.04.1993 - Aktenzeichen 12 U 2/93

DRsp Nr. 1995/4088

Wird nach einem behaupteten Unfall (hier: Hinabstürzen über eine Böschung) festgestellt, daß zwischen dem Bremspedal und dem Gehäusetunnel ein größerer Stein und ein Holzstück so eingeklemmt gewesen sind, daß das Holzstück auf das Gaspedal gedrückt und dieses auf Vollgas gestanden hat, so kann als bewiesen angesehen werden, daß der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Hinweise:

Vgl. dazu auch Rodewald, Die Zerstörung des äußeren Bildes durch Merkwürdigkeiten VersR 1994, 412.

Fundstellen
VersR 1994, 1222