OLG Karlsruhe vom 18.02.1993
12 U 207/92
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 IIe;
Fundstellen:
SP 1994, 289
VersR 1994, 1222

OLG Karlsruhe - 18.02.1993 (12 U 207/92) - DRsp Nr. 1995/3755

OLG Karlsruhe, vom 18.02.1993 - Aktenzeichen 12 U 207/92

DRsp Nr. 1995/3755

1. Verwirklicht sich für ein Fahrzeug ein nach seiner Verwendung gewöhnliches und zu erwartendes Risiko, so handelt es sich im Zweifel um einen nicht dem Versicherungsschutz unterliegenden Betriebsschaden. 2. Wird ein Sattelzug ständig zum Transport von Erdaushub auf eine aufzufüllende Erddeponie verwendet, so handelt es sich nicht um einen Unfall, wenn er in einen verdeckten Hohlraum eines noch nicht verdichteten Erdaushubs einsinkt.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 IIe;

Hinweise:

Vgl. zur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden OLG Hamm VersR 1994, 342 und OLG Oldenburg VersR 1992, 567; s. ferner zum Begriff des Unfalls OLG Hamm VersR 1994, 341

Fundstellen
SP 1994, 289
VersR 1994, 1222