OLG Karlsruhe - 18.03.1993 (12 U 255/92) - DRsp Nr. 1995/3845
OLG Karlsruhe, vom 18.03.1993 - Aktenzeichen 12 U 255/92
DRsp Nr. 1995/3845
Der Versicherungsnehmer führt den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, wenn er auf einer ansteigenden Strecke vor einer nicht einsehbaren Linkskurve versucht, zwei Lastzüge zu überholen, und den Überholvorgang nicht abbricht, obwohl erkennbar ist, daß er ihn vor der Kurve nicht mehr beenden kann.