OLG Karlsruhe - Beschluß vom 01.07.1996
1 Ws 61/96
Normen:
StVO § 37 ;
Fundstellen:
VRS 92, 278

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 01.07.1996 (1 Ws 61/96) - DRsp Nr. 1997/6050

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 01.07.1996 - Aktenzeichen 1 Ws 61/96

DRsp Nr. 1997/6050

1. Bei zu erwartender Sonneneinstrahlung muß der Kraftfahrzeugführer gerade an Lichtzeichenanlagen besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen. 2. Wirkliche Erkennbarkeitsprobleme der Farbphase sind allenfalls bei starker Sonneneinstrahlung in die Farbgläser der Lichtzeichenanlage und schrägem Sonnenstand zu gewärtigen; sie lösen besondere Sorgfaltsanforderungen aus.

Normenkette:

StVO § 37 ;
Fundstellen
VRS 92, 278