OLG Karlsruhe - Beschluß vom 01.07.1996 (1 Ws 61/96) - DRsp Nr. 1997/6050
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 01.07.1996 - Aktenzeichen 1 Ws 61/96
DRsp Nr. 1997/6050
1. Bei zu erwartender Sonneneinstrahlung muß der Kraftfahrzeugführer gerade an Lichtzeichenanlagen besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen.2. Wirkliche Erkennbarkeitsprobleme der Farbphase sind allenfalls bei starker Sonneneinstrahlung in die Farbgläser der Lichtzeichenanlage und schrägem Sonnenstand zu gewärtigen; sie lösen besondere Sorgfaltsanforderungen aus.