bedrängende Fahrweise durch einmaliges, kurzzeitiges Näherkommen auf der Autobahn ist noch keine Nötigung: OLG Karlsruhe v. 30.9.1979, VRS 57, 415. - durchschnittlicher Kraftfahrer muß in Furcht und Schrecken versetzt werden: KG (1 Ss 121/68) VRS 35, 347 u. OLG Stuttgart VRS 35, 438.
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