OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.12.1990 1 Ss 247/90
Normen:
StVG § 24a, § 25 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZV 1991, 159
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.12.1990 (1 Ss 247/90) - DRsp Nr. 1997/1183
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 06.12.1990 - Aktenzeichen 1 Ss 247/90
DRsp Nr. 1997/1183
»Die grundsätzliche Wechselwirkung zwischen dem Ausspruch einer Geldbuße und der Anordnung eines Fahrverbots gelten auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips auch für das Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG. Wegen des Regelcharakters sind indes strengere Anforderungen an die ausreichende Warnwirkung einer deutlich erhöhten Geldbuße indizierenden und ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigenden Umstände zu stellen.«