OLG Karlsruhe - Beschluß vom 10.02.1976 (1 Ss (B) 11/76) - DRsp Nr. 1994/11581
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10.02.1976 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 11/76
DRsp Nr. 1994/11581
Stützt sich das bisherige Beweisergebnis nur auf einen Zeugen, so wird bei gehöriger Beachtung der Aufklärungspflicht ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren, zur Entlastung benannten Zeugen nur ganz ausnahmsweise abgelehnt werden können.