OLG Karlsruhe - Beschluß vom 10.02.1976
1 Ss (B) 11/76
Normen:
OWiG § 77 ;
Fundstellen:
VRS 51, 61

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 10.02.1976 (1 Ss (B) 11/76) - DRsp Nr. 1994/11581

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10.02.1976 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 11/76

DRsp Nr. 1994/11581

Stützt sich das bisherige Beweisergebnis nur auf einen Zeugen, so wird bei gehöriger Beachtung der Aufklärungspflicht ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren, zur Entlastung benannten Zeugen nur ganz ausnahmsweise abgelehnt werden können.

Normenkette:

OWiG § 77 ;
Fundstellen
VRS 51, 61