I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässhgen Nichtbefolgens des bereits länger als eine Sekunde andauernden Rotlichts einer Lichtzeichenanlage zu einer Geldbuße von 250 DM verurteilt und ihm gleichzeitig untersagt, für die Dauer von einem Monat Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen. Es hat folgenden Sachverhalt festgestellt:
Der Betroffene befuhr am 12.07.1995 gegen 2.15 Uhr mit seinem Pkw die M Straße in .... Nachdem er an der Kreuzung M.Straße/B.Straße wegen Rotlichts der dortigen Lichtzeichenanlage angehalten hatte, fuhr er, da er infolge Unachtsamkeit das Grünlicht für den Rechtsabbiegeverkehr mit dem Rotlicht für den Geradeausverkehr verwechselte, nach einer Rotlichtdauer von mindestens 30 Sekunden los und Überquerte die Kreuzung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|