OLG Karlsruhe - Beschluß vom 19.04.1993 (2 Ss 27/93) - DRsp Nr. 1994/11224
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 19.04.1993 - Aktenzeichen 2 Ss 27/93
DRsp Nr. 1994/11224
Bei Alkoholabhängigen mit langjährigem Alkoholmißbrauch, der zu physischen, psychischen oder sozialen Auffälligkeiten geführt hat, kann die Frage der Schuldfähigkeit ohne die Hinzuziehung eines erfahrenen Sachverständigen nicht vom Gericht allein beurteilt werden.