OLG Karlsruhe - Beschluß vom 23.05.1977 (2 Ss (B) 131/77) - DRsp Nr. 1994/11572
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.05.1977 - Aktenzeichen 2 Ss (B) 131/77
DRsp Nr. 1994/11572
Beruht das Beweisergebnis auf der Aussage eines einzigen Zeugen, so wird in der Regel ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen zum Beweis dafür, daß der Vorgang sich anders als von dem vernommenen Zeugen bekundet zugetragen habe, nur in seltenen Ausnahmefällen ohne Verletzung der Aufklärungspflicht abgelehnt werden können.