OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.04.1987
12 U 224/86
Normen:
AKB § 10, § 2 Abs. 2c ;
Fundstellen:
r+s 1987, 153

OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.04.1987 (12 U 224/86) - DRsp Nr. 1994/11425

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.04.1987 - Aktenzeichen 12 U 224/86

DRsp Nr. 1994/11425

Eine Versicherung muß dem Halter eines Kfz Deckungsschutz gewähren, obgleich der Unfall von einem Fahrer verursacht wurde, der das Auto von dem Halter erhalten hatte und keine Fahrerlaubnis hatte, wenn der Fahrer nach Kenntnis des Halters seit 20 Jahren Auto fuhr auch mehrfach bei polizeilichen Kontrollen einen Führerschein vorgelegt hatte, dessen Ungültigkeit nicht erkannt wurde.

Normenkette:

AKB § 10, § 2 Abs. 2c ;

Hinweise:

Gebrauchsüberlassung für mehr als 3 Monate als Repräsentantenstellung: AG Frankfurt r+s 1988, 66 - bloßes Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht ohne weiteres Repräsentation: LG Köln (5 O 326/75) VersR 1977, 102). - freies Verfügen über Pkw des Ehegatten und überwiegende Kostentragung i.d.R. keine Repräsentation: LG Aachen (4 O 178/85) ZfS 1986, 85 = VersR 1986, 1095.

Fundstellen
r+s 1987, 153