OLG Karlsruhe - Urteil vom 03.02.1993 (13 U 84/92) - DRsp Nr. 1993/4056
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.1993 - Aktenzeichen 13 U 84/92
DRsp Nr. 1993/4056
Ersatzfähige Mietwagenkosten bei unfallbedingter Ersatzwagen-Anmietung zum angebotenen Tarif:1. Die Anforderungen an die Pflicht des Betroffenen zur Erkundigung nach dem günstigsten Tarif dürfen - auch mit Rücksicht auf die einschlägigen HUK-Verbandsempfehlungen - nicht überspannt werden.2. Für einen Geschädigten, der vom Kfz-Vermieter nicht darauf hingewiesen wird, daß der angebotene »Unfallersatztarif« über den HUK-Verbandsempfehlungen liegt, und dem deshalb der Vermieter in Höhe der Differenz zum niedrigeren empfohlenen Tarif schadensersatzpflichtig ist, beschränkt sich der Mietwagenkosten-Ersatzanspruch auf diesen niedrigeren Satz.