OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.02.1992
U 7/91 BSch
Normen:
BGB § 844 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)277d
ES Kfz-Schaden M-1/21
NZV 1992, 443
VRS 83, 17

OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.02.1992 (U 7/91 BSch) - DRsp Nr. 1993/2032

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.1992 - Aktenzeichen U 7/91 BSch

DRsp Nr. 1993/2032

Kein Vorteilsausgleich bei Ersatzansprüchen aus § 844 Abs. 1 BGB wegen Beerdigungskosten.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 1 ;

Gründe:

d. »Ein Vorteilsausgleich findet bei auf § 844 Abs. 1 BGB gestützten Forderungen nicht statt ... . Dies gilt nicht nur bezüglich der Trauerkleidung, sondern hinsichtlich aller von dem Erstattungsanspruch erfaßten Positionen. Der Ausschluß der Anwendung der Grundsätze des Vorteilsausgleichs folgt aus der besonderen Natur des Anspruches gemäß § 844 Abs. 1 ... . Die Bekl. können daher ... nicht den Kl. entgegenhalten, sie müßten sich ersparte Unterhaltsleistungen, insbesondere auch ersparte Ausbildungskosten für ihren verstorbenen Sohn anrechnen lassen.«

Hinweise:

Hinweis: