OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.12.1991
12 U 157/91
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 368

OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.12.1991 (12 U 157/91) - DRsp Nr. 1994/11318

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 12 U 157/91

DRsp Nr. 1994/11318

Daß der Fahrer bei einer nach dem Blutalkoholgehalt nur relativen Fahruntüchtigkeit im September gegen 17.30 Uhr außerhalb einer geschlossenen Ortschaft trotz Gegenverkehrs unvermittelt nach links in einen Feldweg eingebogen und mit einem entgegenkommenden Kfz in leichter Schrägstellung frontal zusammengestoßen ist, obwohl er die vor ihm liegende Fahrbahn über eine weite Strecke einsehen konnte, ist - auch bei Unterstellung irritierender herbstlicher Lichtverhältnisse - ein alkoholbedingter Fahrfehler, der die Fahruntüchtigkeit des Fahrers offenbart.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61 ;
Fundstellen
r+s 1993, 368