OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.12.1991 (12 U 94/91) - DRsp Nr. 1994/11320
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 12 U 94/91
DRsp Nr. 1994/11320
Der Leasingnehmer verletzt seine Aufklärungsobliegenheit, wenn er sich nach einem Verkehrsunfall ohne Drittbeteiligung von der Unfallstelle entfernt, ohne zuvor polizeiliche Feststellungen zum Unfallhergang ermöglicht zu haben.