OLG Karlsruhe - Urteil vom 10.06.1994 (10 U 173/93) - DRsp Nr. 1996/4022
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.1994 - Aktenzeichen 10 U 173/93
DRsp Nr. 1996/4022
Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Schädigers spricht, ist aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Geschehensablaufs zu beantworten. Beim Abkommen vom linken Fahrstreifen einer dreispurigen Autobahn und anschließender Kollision auf dem rechten Fahrstreifen fehlt die für ein Verschulden sprechende Typizität, wenn bei regem Verkehr auf allen Fahrstreifen das abkommende Fahrzeug im linken Fahrstreifen zunächst eine gradlinig verlaufende Blockierspur hinterlassen hat, ehe es nach rechts abkam.