OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.05.1978 (10 U 159/77) - DRsp Nr. 1994/11555
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.05.1978 - Aktenzeichen 10 U 159/77
DRsp Nr. 1994/11555
Der Linksabbieger hat einem entgegenkommenden Fahrzeug auch dann den Vortritt zu lassen, wenn dessen Fahrer unter Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2StVO unzulässigerweise den in Straßenmitte befindlichen Schienenbereich der Straßenbahn befährt.