OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.09.1993 (10 U 84/97) - DRsp Nr. 1999/5628
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1993 - Aktenzeichen 10 U 84/97
DRsp Nr. 1999/5628
Stoßen zwei Fahrzeuge zusammen weil ein Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen nach links die doppelte Rückschaupflicht und das Gebot zur Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr verletzt und der andere Verkehrsteilnehmer einen Überholversuch bei unklarer Verkehrslage unternommen hat, kann eine hälftige Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile gerechtfertigt sein.