OLG Karlsruhe - Urteil vom 15.12.1994 (12 U 91/94) - DRsp Nr. 1996/3707
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.12.1994 - Aktenzeichen 12 U 91/94
DRsp Nr. 1996/3707
1. Die Berufung des Versicherers auf mangelnde Klagebefugnis des Mitversicherten ist treuwidrig, wenn- der Versicherungsnehmer die zur Erlangung des Versicherungsschutzes notwendige Deckungsklage nicht erheben will;- der Versicherer vorprozessual bereits direkt mit dem Mitversicherten über die Versicherungsleistung verhandelt hat;- der Versicherungsnehmer einer direkt durchgeführten Regulierung nicht widerspricht.2. Der Risikoausschluß des § 25 Abs. 4 a ARB gilt für Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer von Motorfahrzeugen, nicht aber für Ansprüche des Käufers eines Fahrzeugs, der weder Eigentümer noch Besitzer des Fahrzeugs ist.