OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.10.1980
12 U 120/79
Normen:
AVBR §§ 1, 7;
Fundstellen:
VersR 1981, 454

OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.10.1980 (12 U 120/79) - DRsp Nr. 1994/11509

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.1980 - Aktenzeichen 12 U 120/79

DRsp Nr. 1994/11509

1. Die für die Gewährung von Versicherungsschutz beim Diebstahl von Reisegepäck aus einem auf offener Straße abgestellten Fahrzeug in den AVBR enthaltene Voraussetzung, daß der Wagen dort für kurze Zeit abgestellt werden "mußte", ist erfüllt, wenn der Versicherungsnehmer vergeblich nach einem bewachten Parkplatz oder einer Garage gesucht und sich nur 3/4 Stunde entfernt hatte. 2. Die Mitnahme einer 9 kg schweren Fotoausrüstung ist ihm nicht zuzumuten.

Normenkette:

AVBR §§ 1, 7;
Fundstellen
VersR 1981, 454