OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.04.1992
12 U 16/92
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
NJW 1992, 3246
NZV 1992, 367
VersR 1993, 1096
ZfS 1994, 95
r+s 1993, 248

OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.04.1992 (12 U 16/92) - DRsp Nr. 1994/11298

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.1992 - Aktenzeichen 12 U 16/92

DRsp Nr. 1994/11298

1. Aus dem Rauchen während der Fahrt ergeben sich für den Fahrer wesentlich gesteigerte Anforderungen, was die Sicherheit seiner Fahrzeugführung betrifft. Hierzu gehört auch, daß der Fahrer in hohem Maß dafür Sorge tragen muß, daß die brennende Zigarette sicher verwahrt bleibt und er nicht durch Fallenlassen - auch von Teilen wie Glut oder Asche - Situationen herbeiführt, auf die er möglicherweise nur reflexartig reagieren kann. 2. Reagiert der VN spontan und reflexartig auf eine zwischen seine Beine auf den Sitz fallende brennende Zigarette und verliert er dadurch die Übersicht über das Verkehrsgeschehen, führt er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Hinweise: