OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.06.1994 (12 U 88/94) - DRsp Nr. 1995/9828
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.1994 - Aktenzeichen 12 U 88/94
DRsp Nr. 1995/9828
1. Ein Ersterwerb i.S.d. Neupreisklausel liegt auch dann vor, wenn das versicherte Fahrzeug, um einen Rabatt zu erlangen, auf einen anderen zugelassen war, aber von dem Versicherungsnehmer von Anfang an allein benutzt worden ist und später auch auf ihn zugelassen wurde.