OLG Koblenz - 31.10.1985 (14 W 532/85) - DRsp Nr. 1994/11789
OLG Koblenz, vom 31.10.1985 - Aktenzeichen 14 W 532/85
DRsp Nr. 1994/11789
Weist das Prozeßgericht den auf eine materielle Anspruchsgrundlage gestützten Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich eines Privatgutachtens ab, so ist die Partei dadurch nicht gehindert, die Gutachterkosten als Prozeßvorbereitungskosten im Kostenfestsetzungsverfahren anzumelden.