OLG Koblenz - Beschluß vom 06.07.1981
1 Ss 326/81
Normen:
StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
VRS 61, 460

OLG Koblenz - Beschluß vom 06.07.1981 (1 Ss 326/81) - DRsp Nr. 1994/11877

OLG Koblenz, Beschluß vom 06.07.1981 - Aktenzeichen 1 Ss 326/81

DRsp Nr. 1994/11877

Hat ein Pkw-Fahrer vor einer Überholverbotszone einen anderen Pkw überholt, ist jedoch erst innerhalb der Überholverbotszone von der linken auf die rechte Fahrbahnseite eingeschert, so reichen diese Feststellungen für sich allein noch nicht aus für die Annahme einer Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO.

Normenkette:

StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen
VRS 61, 460