OLG Koblenz - Beschluß vom 14.01.1986
1 Ws 9/86
Normen:
StGB §§ 69, 69a Abs. 7, § 316 ;
Fundstellen:
VRS 71, 26

OLG Koblenz - Beschluß vom 14.01.1986 (1 Ws 9/86) - DRsp Nr. 1994/11783

OLG Koblenz, Beschluß vom 14.01.1986 - Aktenzeichen 1 Ws 9/86

DRsp Nr. 1994/11783

Für die Frage der vorzeitigen Aufhebung der Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis sind die mit einer fehlenden Fahrerlaubnis verbundenen Nachteile für sich allein betrachtet nicht ausreichend, insbesondere dann, wenn die der Verhängung der Sperre zugrundeliegende Tat eine erneute Trunkenheitsfahrt mit sehr hoher Blutalkoholkonzentration war.

Normenkette:

StGB §§ 69, 69a Abs. 7, § 316 ;

Hinweise:

Siehe auch OLG Koblenz (1 Ws 194/83) VRS 65, 362; AG Alsfeld v. 4.3.1980, VerkMitt 1981, 32; an das Vorliegen neuer Tatsachen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.

Fundstellen
VRS 71, 26