OLG Koblenz - Beschluß vom 20.11.1978 (1 Ss 577/78) - DRsp Nr. 1994/11921
OLG Koblenz, Beschluß vom 20.11.1978 - Aktenzeichen 1 Ss 577/78
DRsp Nr. 1994/11921
1. Kurzfristige Unterbrechungen der Verbindung zwischen Wohnwagenanhänger und ziehendem Fahrzeug - z.B. um mit dem Zugwagen während der Reise eine Besorgung zu machen oder eine Besichtigung vorzunehmen - lösen den Zusammenhang mit der zweckensprechenden Verwendung nicht und stellen deshalb keinen Verstoß nach § 32StVO dar.2. Diese Trennung darf jedoch eine bestimmte Zeitspanne nicht überschreiten (in der Regel 2 Stunden).