OLG Koblenz - Beschluß vom 30.09.1975
1 Ws (a) 590/75
Normen:
StVO § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VRS 50, 389

OLG Koblenz - Beschluß vom 30.09.1975 (1 Ws (a) 590/75) - DRsp Nr. 1994/11964

OLG Koblenz, Beschluß vom 30.09.1975 - Aktenzeichen 1 Ws (a) 590/75

DRsp Nr. 1994/11964

Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch das Funkstoppverfahren festgestellt, so sind in den Gründen des Urteils die festgestellten Meßwerte sowie die Berechnung der Geschwindigkeit wiederzugeben.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3 ;

Hinweise: