OLG Koblenz - Urteil vom 05.06.1986 (1 Ss 211/86) - DRsp Nr. 1994/11768
OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.1986 - Aktenzeichen 1 Ss 211/86
DRsp Nr. 1994/11768
A. Bei der Prüfung, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingten fahruntüchtigen Kraftfahrer vermeidbar war, ist es entscheidend, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er trotz alkoholbedingter herabgesetzter Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit einer kritischen Verkehrslage noch hätte Rechnung tragen können.