OLG Koblenz - Urteil vom 12.11.1985 (12 U 1515/84) - DRsp Nr. 1994/11788
OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.1985 - Aktenzeichen 12 U 1515/84
DRsp Nr. 1994/11788
Auch bei älteren Fahrzeugen ist ein Abzug von den Tabellensätzen nicht gerechtfertigt, da der Nutzungswert eines älteren Fahrzeugs nicht geringer ist als der eines neuen.