OLG Koblenz - Urteil vom 23.06.1994
5 U 136/94
Normen:
BGB § 276 ;
Fundstellen:
VRS 89, 325
VersR 1996, 601

OLG Koblenz - Urteil vom 23.06.1994 (5 U 136/94) - DRsp Nr. 1996/4033

OLG Koblenz, Urteil vom 23.06.1994 - Aktenzeichen 5 U 136/94

DRsp Nr. 1996/4033

1. Hat ein Omnibusunternehmer seinen Bus wiederholt wegen nachlassender Leistung, hohem Spritverbrauch und Rußens erfolglos einer autorisierten Fachwerkstatt in Reparatur gegeben und übergibt er das Fahrzeug wegen derselben Mängel nunmehr einer weiteren Reparaturwerkstatt, so handelt diese nicht fahrlässig, wenn sie es vor dem ersten Reparaturversuch unterläßt, nachzuprüfen, ob etwa die "Telma"-Bremse des Busses angezogen und Ursache der schlechten Laufleistung ist.