OLG Köln - Beschluß vom 13.01.1995
Ss 532/94 B
Normen:
OWiG § 46 Abs. 1 ; StPO § 261 ;
Fundstellen:
VRS 90, 129

OLG Köln - Beschluß vom 13.01.1995 (Ss 532/94 B) - DRsp Nr. 1996/29470

OLG Köln, Beschluß vom 13.01.1995 - Aktenzeichen Ss 532/94 B

DRsp Nr. 1996/29470

Muß zur Identitätsfeststellung eines Betr. anhand von Lichtbildern, die bei Verkehrsverstößen als Belegfotos gefertigt worden sind, das Urteil Ausführungen über die einerseits aus den Bildern und andererseits an dem Betr. erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Maß der Übereinstimmung dieser jeweils festgestellten Merkmale enthalten oder genügt die Angabe von mehreren generell geeigneten charakteristischen und individualisierenden Merkmalen, ohne daß deren nähere Beschreibung erforderlich ist?

Normenkette:

OWiG § 46 Abs. 1 ; StPO § 261 ;
Fundstellen
VRS 90, 129