OLG Köln - Beschluß vom 21.05.1993 (Ss 174/93 (Z) - 92 Z) - DRsp Nr. 1994/12083
OLG Köln, Beschluß vom 21.05.1993 - Aktenzeichen Ss 174/93 (Z) - 92 Z
DRsp Nr. 1994/12083
Die noch nicht naheliegende Möglichkeit der Aufstellung eines Halteverbotszeichens zwingt einen Dauerparker nicht, das Fahrzeug vor Urlaubsantritt vorsorglich wegzufahren oder bei einem Dritten die Fahrzeugschlüssel zu hinterlassen, es sei denn, ihm stehe eine zuverlässige Vertrauensperson zur Verfügung.