OLG Köln - Beschluß vom 21.10.1996
3 W 44/96
Normen:
BGB § 459 ;
Fundstellen:
VRS 94, 321

OLG Köln - Beschluß vom 21.10.1996 (3 W 44/96) - DRsp Nr. 1998/18094

OLG Köln, Beschluß vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 3 W 44/96

DRsp Nr. 1998/18094

1. Zum Inhalt einer eventuellen Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2 BGB) durch die Erklärung: "Der Verkäufer versichert, daß das Auto ohne technische Mängel ist beim Verkauf eines privaten Pkw durch einen Privatmann. 2. Es begründet keinen Mangel im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB, daß bei einem Pkw die vom Hersteller empfohlenen Inspektionen nicht durchgeführt worden sind. Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der Wert auf den Erwerb eines "scheckheftgepflegten" Fahrzeugs legt, muß den Verkäufer entsprechend befragen, wenn das Fahrzeug nicht ohnehin als "scheckheftgepflegt" angeboten wird.

Normenkette:

BGB § 459 ;
Fundstellen
VRS 94, 321