OLG Köln - Beschluß vom 26.08.1993
Ss 193/93 (B)
Normen:
StVG § 24a, § 25 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZV 1994, 157
VRS 86, 311

OLG Köln - Beschluß vom 26.08.1993 (Ss 193/93 (B)) - DRsp Nr. 1994/12061

OLG Köln, Beschluß vom 26.08.1993 - Aktenzeichen Ss 193/93 (B)

DRsp Nr. 1994/12061

Eine "Bagatelltat" im Sinne von § 24a StVG, die kein Fahrverbot erfordert, kann auch dann vorliegen, wenn der Täter seinen ursprünglichen Plan, eine weitere Strecke im öffentlichen Straßenverkehr zurückzulegen, wieder aufgibt, bevor er das Fahrzeug in Bewegung gesetzt hat, und die geänderte Willensrichtung dadurch zum Ausdruck bringt, daß er nunmehr die nächstgelegene, ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erreichbare Abstellmöglichkeit ansteuert und den Wagen dort endgültig zurückläßt.

Normenkette:

StVG § 24a, § 25 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
NZV 1994, 157
VRS 86, 311