Die Berufung des Klägers gegen das am 7. November 1989 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung ist unbegründet.
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