OLG Köln - Urteil vom 05.02.1992
27 U 117/91
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2320
DfS Nr. 1993/520
NJW-RR 1992, 986
NJW-RR 1992, 986
OLGReport-Köln 1992, 113
VersR 1992, 754
VersR 1992, 754
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 02.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 225/87

OLG Köln - Urteil vom 05.02.1992 (27 U 117/91) - DRsp Nr. 1996/1161

OLG Köln, Urteil vom 05.02.1992 - Aktenzeichen 27 U 117/91

DRsp Nr. 1996/1161

1. Je weniger dringlich der Eingriff ist, desto größere Anforderungen sind an die Aufklärung zu stellen. Besonders eingehender Aufklärung bedarf es, wenn der Arzt neuartige Behandlungsmethoden anwenden will, für die noch keine abgesicherten Erfahrungen mit möglicherweise unübersehbaren Risiken besteht. 2. Läßt sich eine Behandlung risikolos durchführen (hier: Gewichtsreduktion bei Adipositas permagna), so ist der Patient vor Implantation eines mit Kochsalzlösung gefüllten Ballons aus Silikon in den Magen ähnlich umfangreich aufzuklären wie vor einer kosmetischen Operation. Der Arzt muß dem Patienten die Chancen für einen mit dem Eingriff bezweckten Erfolg und die mit ihm verbundenen Risiken offen und schonungslos mitteilen und ihm Gelegenheit und Zeit zu ruhiger Überlegung geben. 3. Wird infolge einer rechtswidrigen Behandlung eine Operation zur Beseitigung eines Dünndarmileus erforderlich, so ist - unter Berücksichtigung eines erheblichen Mitverschuldens des Patienten - ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000, -- DM angemessen.